Grundsätzlich müssen für eine geförderten Freiwilligendienst im Ausland die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden (Mindestalter 17 Jahre, keine spezifische Vorbildung, EU/EWR-Staatsbürgerschaft).
Die Entscheidung über die Stellenbesetzung bei mehreren Bewerbungen für eine Einsatzstelle wird anhand folgender Kriterien getroffen und letztlich vom Vereinsvorstand festgelegt:
1. Spezifische Voraussetzungen der Einsatzstelle (bspw. Sprache des Einsatzlandes).
2. Persönliche Qualifikation und Bezug zur Einsatzstelle / zum Einsatzland / zur Einsatzstadt.
3. Sozial-kommunikatives Verhalten (v.a. Verlässlichkeit in der Kommunikation, respektvoller Umgang)
4. Mitarbeit im Verein (Dauer und Ausmaß der Mitarbeit im Verein, Beteiligung an Projekten, in Teams und Referaten werden berücksichtigt).
5. Qualität und Ausmaß der bisherigen inhaltlichen Vorbereitung.