Die Trägerorganisation ist dafür zuständig, den*die Auslandsdiener*in an eine Einsatzstelle ins Ausland zu schicken. Der Verein Österreichischer Auslandsdienst ist eine Trägerorganisation. Der Arbeitsvertrag wird zwischen Auslandsdiener*in und Trägerorganisation abgeschlossen. Das heißt, die Anstellung und damit auch die Sozialversicherung läuft über die Trägerorganisation. Nach dem Ableisten des 10-monatigen Zivilersatzdienstes bei einer Trägerorganisation, kann man nicht mehr zum Zivildienst herangezogen werden. Alternativ kann jeder Dienst auch freiwillig abgeleistet werden, wenn z.B. keine Zivildienstpflicht vorliegt oder dieser schon vollständig nachgekommen wurde.