Mit der Gesetzesänderung vom 01.01.2016 wurde der Zivilersatzdienst in den Freiwilligendienst integriert. Somit können alle Personen einen Freiwilligendienst über den Verein Österreichischer Auslandsdienst leisten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Teilnehmer*innen müssen der deutschen Sprache mächtig sein, da sonst die Teilnahme an Konferenzen, Landesreferatstreffen und die entsprechende Vorbereitung nicht erfolgen kann.
  2. Teilnehmer*innen müssen österreichische Staatsbürger sein und/oder mind. 1 Jahr vor der Entsendung mit Hauptwohnsitz in Österreich leben.