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auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

 
 

update: 19.08.2005


 

 

 

 

 

 

 

 

 

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b ZivildienstgesetzGeschäftsführung


Kontakt: gf@auslandsdienst.at

Geschäftsführung: Daniel Thorsten Schenz

Mitarbeiter:
Franziska Reiter
Florian Lust


Informationen:

"Auf-Frist-Legung" [nach oben]

Eine sogenannte "Auf-Frist-Legung" bedeutet, dass der Zivildienstakt des Zivildienstpflichtigen nicht der Zivildienstverwaltungs GmbH übermittelt wird und somit für die Zeit der "Auf-Frist-Legung" keine Einberufung zum Zivildienst erfolgt.

Neuinteressenten müssen zuerst, bevor sie in den Verein aufgenommen werden, dem BMI privat bekannt geben, dass sie Auslandsdienst machen wollen. Kontaktdaten unter www.bmi.gv.at. Dann werden sie einmalig für ein Jahr zum Zweck der Suche einer Trägerorganisation nicht zum Zivildienst herangezogen.
Wenn sie sich im Verein eingelebt haben und integriert sind und die "Auf-Frist-Legung" zur Suche einer Trägerorganisation abgelaufen ist, bekommen sie, nach einer Verpflichtung zum Auslandsdienst, über den Verein eine "Auf-Frist-Legung" bis zum Datum des Dienstantritts.

Eine sogenannte "Auf-Frist-Legung" ist kein rechtlich bindender Aufschub, d.h., dass theoretisch, bei besonderem Bedarf (Mangel an Zivildienern) eine Einberufung zum Zivildienst erfolgen kann.

NEU: Seit 1. September 2005 bestätigt die Geschäftsführung jedem angehenden Auslandsdiener die Vereinsmeldung beim Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/7. Diese ist zugleich Voraussetzung für den Dienstantritt im Ausland.

 

Zivildienstbescheide [nach oben]

Für die "Auf-Frist-Legungen" über den Verein (und im Weiteren für die Beantragung der Förderung beim ADFV) braucht der Geschäftsführer (GF) zwei Kopien des Zivildienstbescheides. Ebenso sind zwei Kopien eines eventuell vorhandenen Aufschubs zu übermitteln.

 


Neuantrag/Verlängerung/Ausweitung/Änderung

Neuantrag [nach oben]

Der 1. Schritt zur Neubeantragung einer Stelle ist das Ausfüllen des Einsatzstellenfragebogens (doc). Dieser ist nach Ausfüllung dem Geschäftsführer zu mailen.

Ausfüllen und Zusammenstellen von
- Stellenantrag (Antrag nach Anerkennung gemäß § 12b Zivildienstgesetz)
- Vereinbarung zwischen Einsatzstelle und Trägerverein bzw. Einladung (request/agreement)
- Dienstplan (nur Gedenkdienst)
- Vorhabensbeschreibung (nur Sozialdienst oder Friedensdienst)
- Statuten, Broschüren, Homepage-Ausdruck und ähnliches als Beweis für die Existenz der Stelle

Weiters kann es sehr hilfreich sein, ein Empfehlungsschreiben der örtlichen österreichischen Botschaft/Konsulat vorweisen zu können. Dies ist nicht unbedingt notwendig, aber es erleichtert die Arbeit sehr. Wenn man außerdem feststellt, dass die Botschaft keine Empfehlung abgeben will, ist der Antrag ohnehin so gut wie aussichtslos, da das BMI grundsätzlich mit dem BMaA über die Botschaft Rücksprache hält.
Die Mühe der Kontaktaufnahme mit der Botschaft zahlt sich also auf alle Fälle aus!

Vereinbarung zwischen Einsatzstelle und Trägerverein, Dienstplan bzw. Vorhabensbeschreibung müssen in DEUTSCHER Sprache unterschrieben vorgelegt werden bzw. beglaubigt übersetzt sein, da Deutsch Amtssprache ist. Englisch geht nicht.
Das bedeutet, dass die Vereinbarung zwischen Einsatzstelle und Trägerverein, der Dienstplan bzw. die Vorhabensbeschreibung für die Anträge in deutscher Sprache verfasst sein sollten, da eine beglaubigte Übersetzung sehr teuer ist!

Zum Schluss alle fertig vorbereiteten und ausgefüllten Unterlagen (bis auf die Unterschrift) als Original und mit einer Kopie an den GF auf dem Postweg schicken. Der GF unterzeichnet den Stellenantrag und reicht dann die Verlängerung ein.

Verlängerung [nach oben]

Eine Verlängerung ist im Grunde wie ein Neuantrag, d. h. es gilt alles, was auch für den Neuantrag gilt (siehe oben). Eine neuerliche Einladung durch die Einsatzstelle mit Begründung, eine Empfehlung seitens der Botschaft/Konsulat, sowie eine aktuelle Broschüre der Einsatzstelle (oder andere neue Beweisstücke) kommen noch hinzu.

In der Einladung der Einsatzstelle muss betont werden, dass die Arbeit positiv war (tolles Engagement der bisherigen Auslandsdiener, gute Zusammenarbeit, Ansehen in der Gegend, etc.) und eine Verlängerung gebraucht/gewünscht wird. Auch die Empfehlung der Botschaft sollte ähnliches enthalten (eventuell Textvorschlag an Botschaft richten).

Der Stellenansprechpartner sollte alle Unterlagen über die erste/vorige Beantragung haben. Das Formular sollte natürlich ähnlich ausgefüllt werden.

Gemeinsame Verlängerungen kann es leider nicht geben. Jede Einsatzstelle muss einzeln neu beantragt werden.

Ausweitung [nach oben]

Eine Ausweitung ist im Grunde wie ein Neuantrag, d.h. es gilt alles was auch für den Neuantrag gilt (siehe oben). Eine neuerliche Einladung durch die Einsatzstelle mit Begründung, eine Empfehlung seitens der Botschaft/Konsulat, sowie eine aktuelle Broschüre der Einsatzstelle (oder andere neue Beweisstücke) kommen noch hinzu.

In der Einladung der Einsatzstelle muss betont werden, dass die Arbeit positiv war (tolles Engagement der bisherigen Auslandsdiener, gute Zusammenarbeit, Ansehen in der Gegend, etc.) und eine Ausweitung gebraucht/gewünscht wird. Es muss ein neuer Dienstplan bzw. eine neue Vorhabensbeschreibung erstellt werden, der/die berücksichtigt, dass nunmehr z.B. 3 statt 2 Auslandsdiener an der Stelle arbeiten sollen. Eine Orientierung am alten Dienstplan/Vorhabensbeschreibung ist natürlich sinnvoll. Auch die Empfehlung der Botschaft sollte ähnliches enthalten (eventuell Textvorschlag an Botschaft richten).

Der Stellenansprechpartner sollte alle Unterlagen über die erste/vorige Beantragung haben. Das Formular sollte natürlich ähnlich ausgefüllt werden.

Eine Ausweitung muss ein Empfehlungsschreiben der örtlichen österreichischen Botschaft/Konsulat beinhalten, in der auf die bisherige erfolgreiche Tätigkeit und die Notwendigkeit einer Ausweitung der Anzahl der Auslandsdiener eingegangen wird.

Achtung: Ähnliche Anträge sind vom BMI bereits abgelehnt worden, da eine Begründung gefehlt hat bzw. auch kein Empfehlungsschreiben der Botschaft vorgelegt worden ist.


Muster

Muster gibt es beim GF mit Hinweis auf die jeweilige Stelle anzufordern.

Bestätigung für Finanzamt, Uni, etc. [nach oben]

Beim GF mit Begründung anzufordern.

Vertrag (pdf)

 

 


   
 

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Verein für Dienste im Ausland nach §12b Zivildienstgesetz
Vorsitzender Dr. Andreas Maislinger
A - 6020 Innsbruck, Hutterweg 6