Für
die "Auf-Frist-Legungen" über den Verein (und im
Weiteren für die Beantragung der Förderung beim ADFV)
braucht der Geschäftsführer (GF) zwei Kopien des Zivildienstbescheides.
Ebenso sind zwei Kopien eines eventuell vorhandenen Aufschubs zu
übermitteln.
Neuantrag/Verlängerung/Ausweitung/Änderung
Der
1. Schritt zur Neubeantragung einer Stelle ist das Ausfüllen
des Einsatzstellenfragebogens
(doc). Dieser ist nach Ausfüllung dem Geschäftsführer
zu mailen.
Ausfüllen
und Zusammenstellen von
- Stellenantrag (Antrag nach Anerkennung gemäß §
12b Zivildienstgesetz)
- Vereinbarung zwischen Einsatzstelle und Trägerverein bzw.
Einladung (request/agreement)
- Dienstplan (nur Gedenkdienst)
- Vorhabensbeschreibung (nur Sozialdienst oder Friedensdienst)
- Statuten, Broschüren, Homepage-Ausdruck und ähnliches
als Beweis für die Existenz der Stelle
Weiters
kann es sehr hilfreich sein, ein Empfehlungsschreiben der örtlichen
österreichischen Botschaft/Konsulat vorweisen zu können.
Dies ist nicht unbedingt notwendig, aber es erleichtert die Arbeit
sehr. Wenn man außerdem feststellt, dass die Botschaft keine
Empfehlung abgeben will, ist der Antrag ohnehin so gut wie aussichtslos,
da das BMI grundsätzlich mit dem BMaA über die Botschaft
Rücksprache hält.
Die Mühe der Kontaktaufnahme mit der Botschaft zahlt sich also
auf alle Fälle aus!
Vereinbarung
zwischen Einsatzstelle und Trägerverein, Dienstplan bzw. Vorhabensbeschreibung
müssen in DEUTSCHER Sprache unterschrieben vorgelegt werden
bzw. beglaubigt übersetzt sein, da Deutsch Amtssprache ist.
Englisch geht nicht.
Das bedeutet, dass die Vereinbarung zwischen Einsatzstelle und Trägerverein,
der Dienstplan bzw. die Vorhabensbeschreibung für die Anträge
in deutscher Sprache verfasst sein sollten, da eine beglaubigte
Übersetzung sehr teuer ist!
Zum
Schluss alle fertig vorbereiteten und ausgefüllten Unterlagen
(bis auf die Unterschrift) als Original und mit einer Kopie an den
GF auf dem Postweg schicken. Der GF unterzeichnet den Stellenantrag
und reicht dann die Verlängerung ein.
Eine
Verlängerung ist im Grunde wie ein Neuantrag, d. h. es gilt
alles, was auch für den Neuantrag gilt (siehe oben). Eine neuerliche
Einladung durch die Einsatzstelle mit Begründung, eine Empfehlung
seitens der Botschaft/Konsulat, sowie eine aktuelle Broschüre
der Einsatzstelle (oder andere neue Beweisstücke) kommen noch
hinzu.
In
der Einladung der Einsatzstelle muss betont werden, dass die Arbeit
positiv war (tolles Engagement der bisherigen Auslandsdiener, gute
Zusammenarbeit, Ansehen in der Gegend, etc.) und eine Verlängerung
gebraucht/gewünscht wird. Auch die Empfehlung der Botschaft
sollte ähnliches enthalten (eventuell Textvorschlag an Botschaft
richten).
Der
Stellenansprechpartner sollte alle Unterlagen über die erste/vorige
Beantragung haben. Das Formular sollte natürlich ähnlich
ausgefüllt werden.
Gemeinsame
Verlängerungen kann es leider nicht geben. Jede Einsatzstelle
muss einzeln neu beantragt werden.
Eine
Ausweitung ist im Grunde wie ein Neuantrag, d.h. es gilt alles was
auch für den Neuantrag gilt (siehe oben). Eine neuerliche Einladung
durch die Einsatzstelle mit Begründung, eine Empfehlung seitens
der Botschaft/Konsulat, sowie eine aktuelle Broschüre der Einsatzstelle
(oder andere neue Beweisstücke) kommen noch hinzu.
In
der Einladung der Einsatzstelle muss betont werden, dass die Arbeit
positiv war (tolles Engagement der bisherigen Auslandsdiener, gute
Zusammenarbeit, Ansehen in der Gegend, etc.) und eine Ausweitung
gebraucht/gewünscht wird. Es muss ein neuer Dienstplan bzw.
eine neue Vorhabensbeschreibung erstellt werden, der/die berücksichtigt,
dass nunmehr z.B. 3 statt 2 Auslandsdiener an der Stelle arbeiten
sollen. Eine Orientierung am alten Dienstplan/Vorhabensbeschreibung
ist natürlich sinnvoll. Auch die Empfehlung der Botschaft sollte
ähnliches enthalten (eventuell Textvorschlag an Botschaft richten).
Der
Stellenansprechpartner sollte alle Unterlagen über die erste/vorige
Beantragung haben. Das Formular sollte natürlich ähnlich
ausgefüllt werden.
Eine
Ausweitung muss ein Empfehlungsschreiben der örtlichen österreichischen
Botschaft/Konsulat beinhalten, in der auf die bisherige erfolgreiche
Tätigkeit und die Notwendigkeit einer Ausweitung der Anzahl
der Auslandsdiener eingegangen wird.
Achtung:
Ähnliche Anträge sind vom BMI bereits abgelehnt worden,
da eine Begründung gefehlt hat bzw. auch kein Empfehlungsschreiben
der Botschaft vorgelegt worden ist.
Muster
Muster
gibt es beim GF mit Hinweis auf die jeweilige Stelle anzufordern.
Beim
GF mit Begründung anzufordern.
Vertrag (pdf)