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Bin ich versichert?
Ja. Für alle österreichischen Zivildiener, auch für
Zivilersatzdiener im Ausland, ist eine Pflichtversicherung bei einer
Gebietskrankenkasse vorgeschrieben.
Da sich der Sitz des Vereins in Innsbruck befindet, müssen
alle AD dieses Vereins bei der Tiroler Gebietskrankenkasse TGKK
versichert werden.
Alle Auslandsdiener innerhalb des EWR müssen keine Zusatzversicherung
abschließen, da der Staat Österreich mit diesen Ländern
ein Versicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Alle Auslandsdiener, die im EWR-Ausland ihren Dienst absolvieren,
müssen bei der Österreichischen Ärzteflugambulanz
ÖÄFA
oder bei der Wiener Städtischen zusatzversichert werden.
Anmeldung
Die Anmeldung bei den Versicherungen übernimmt das Finanzreferat.
Dafür musst du dich bitte spätestens 4 Wochen vor Dienstantritt
beim Finanzreferat melden und das Dokument
Infobogen
ausfüllen und schnell wieder an finanzen@auslandsdienst.at
retournieren (siehe Dienstantritt).
Wer sich nicht
selbstständig meldet riskiert einen Verlust der Versicherungsdeckung,
da eine bereits bestehende Pflichtversicherung nicht mehr zur Leistung
verpflichtet ist, sobald ein AD über den Verein (= neuer Dienstgeber)
seinen Auslandsdienst angetreten hat. (Versicherungspflicht durch
den Trägerverein laut Zivildienstgesetz!)
Wie hoch
sind die Versicherungsbeiträge?
(1)
Pflichtversicherung TGKK
Der Sozialversicherungsbeitrag ist im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
festgeschrieben.
Die Sozialversicherung kostet
ca. 75,4 Euro im Monat.
Auslandsdiener sind darin
in der Beitragsgruppe N12O eingestuft, die für alle
Zivildienstleistende sowie Zivildienstpflichtige, die einen
Auslandsdienst gem. § 12b des Zivildienstgesetzes leisten zur
Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags herangezogen wird.
Darum gilt für Auslandsdiener dieselbe Regelung: Es ist
für jeden Arbeitstag ein Verdienst von 28,56 € anzunehmen.
Wenn man jetzt diesen "täglichen Arbeitsverdienst"
auf ein Monat hochrechnet kommt man auf einen theoretisches monatlichen Gehalt
von 856,80 Euro. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung
des Sozialversicherungsbeitrags.
Ein Auslandsdiener fällt, wie gesagt, unter die Versicherungsgruppe N12O.
Diese Gruppe setzt sich aus dem Dienstnehmeranteil von 3,55%, dem Dienstgeberanteil von
3,55% und Zuschlägen von insgesamt 1,6% zusammen.
Wenn man diese 8,8% mit dem Bruttogehalt multipliziert kommt man
auf einen monatlichen Versicherungsbeitrag von 75,3984 Euro für
ein Sozialversicherungsmonat (ein Monat im
sozialversicherungsrechtlichem Sinn hat 30 Tage)
!Achtung!
Dieser im Gesetz festgeschriebene "tägliche Arbeitsverdienst" gilt
für alle Zivildienstpflichtige, die einen Auslandsdienst gem.
§ 12b des Zivildienstgesetzes leisten. Für Freiwillige und ehemalige
Auslandsdiener, die nach ihrem Dienst noch Urlaub im Dienstland
machen wollen , gibt es die Möglichkeit einer "Freiwilligen
Krankenversicherung" zu ähnlichen Kosten und Konditionen. Dazu
kann man sich beim
Finanzreferat informieren.
Nicht
vergessen: Sobald ihr vom Verein abgemeldet werdet habt ihr keinen
Sozialversicherungsschutz mehr. Damit erfüllt ihr auch nicht mehr
die Voraussetzung für einen Leistungsanspruch bei der
Zusatzversicherung!
(2)
Zusatzversicherung Wiener Städtische
Das BMI schreibt für alle Auslandsdiener im nicht - EWR Raum, mit
denen die Republik Österreich kein ausreichendes "Abkommen über die
soziale Sicherheit" abgeschlossen hat, eine Zusatzversicherung vor.
Grundsätzlich muss diese Zusatzversicherung nicht über den Verein
abgeschlossen werden. Da wir jedoch von Seiten des BMI verpflichtet
sind zu kontrollieren ob für den Auslandsdiener ein "ausreichender
Zusatzversicherungsschutz" besteht versichern wir Auslandsdiener
standardmäßig nach folgender Variante:
Die 12
monatige Dienstzeit wird mit Monatsverträgen bei der Wiener Städtischen abgedeckt
( Verlaengerung fuer laengere Aufenthalte problemlos moeglich! ), wobei es sich um eine reine Kranken und Unfallversicherung
handelt. Bei der
"Krankengruppenversicherung für Heilkosten bei Auslandsaufenthalten
nach Tarif AD 2" der Wiener Städtischen Versicherung fällt eine Monatsprämie von 54,50 Euro an.
[more]
Die
noetigen Meldedokumente fuer den Schadensfall sollte man vor
Diestantritt bereits ausdrucken und mitnehmen!
[download]
Natürlich kann
man auf Wunsch individuelle Zusatzversicherungsvertraege wählen. Dies ist vor
Dienstantritt mit dem
Finanzreferat zu besprechen.
Es ist jedem Freiwilligen auch dringlichst zu empfehlen eine Zusatzversicherung
abzuschließen, da die österreichische Sozialversicherung
nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten im nicht EWR Ausland
ersetzt. Informationen dazu gibt es beim
Finanzreferat.
Wer sorgt
für die Überweisung meiner Versicherungsbeiträge?
Der Verein.
Erhalte ich
eine Bestätigung über meine Anmeldung bei den Versicherungen?
Die Bestätigungsformulare der TGKK verbleiben beim Verein.
Bei Bedarf können Kopien angefordert werden.
Die Polizze der Wr.
Städtischen (=Versicherungsbestätigungen ) wird dem AD per Mail übermittelt.
Versicherungsvorauszahlung
für Selbstfinanzierer und Freiwillige (gilt nicht für
vom ADFV geförderte Auslandsdiener):
Selbstfinanzierer und Freiwillige müssen vor Dienstantritt 12 Monatsprämien der TGKK,
sowie die gesamten Zusatzversicherungskosten (nur außerhalb
des EWR) auf das Vereinskonto überwiesen. Falls sich die Praemien
waehrend der Dienstzeit aendern sollten, ist das eventuelle Saldo
nach Dienstende nachzuzahlen.
Gesamtbetrag fuer einen Dienst innerhalb des EWR : 904,78 €
[Stand Dez. 2008]
Gesamtbetrag
fuer einen Dienst ausserhalb des EWR : 1558,78 €
[Stand Dez. 2008]
12 mal 75,40
Euro (Sozialversicherung TGKK Pflichtversicherung fuer alle ADs)
12 mal 54,50 Euro (wenn außerhalb des EWR)
Empfänger:
Verein für Dienste im Ausland nach §12 ZDG *
Kontonummer: 0200109114
BLZ: 20503
Tiroler Sparkasse
Buchungstext: *Name*, Versicherungsvorauszahlung
* ACHTUNG: Alter Vereinsname bei Kontobezeichnung beibehalten!
Versicherungsleistungen
der Wiener Staedtischen: [download:
rechte Maustaste - Ziel speichern unter ...]
Leistungs- und Prämienübersicht nach Tarif
"AD2"
(pdf file)
Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Tarif
"AD2"
(pdf file)
Ausnahmen vom Versicherungsschutz
(pdf file)
ACHTUNG:
Krisen- und Kriegsgebiete sind grundsätzlich von
Versicherungsleistungen ausgenommen!!!
( Es sei denn, die Gesundheitsschädigung wurde innerhalb von 14
Tagen nach dem erstmaligen Auftreten von solchen Ereignissen in dem
Land verursacht, in dem der Polizzeninhaber von deren Auftreten
überrascht wurde. )
Information dazu auf der Homepage
des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder
via Telefon
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Tel: +43 (5) 01150-0
Fax:+43 (5) 01159-0
Bürgerservice (8:00 – 16:00 Uhr)
Tel: +43 (5) 01150-4411
Bereitschaftsdienst
(für Notfälle außerhalb der Bürozeiten):
Tel: +43 (5) 0115 0-4411
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