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auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

 
 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b ZivildienstgesetzFinanzen - antritt | kostenersatz | versicherung | krankheit | urlaub | berichte | verträge

Bin ich versichert?
Ja. Für alle österreichischen Zivildiener, auch für Zivilersatzdiener im Ausland, ist eine Pflichtversicherung bei einer Gebietskrankenkasse vorgeschrieben.

Da sich der Sitz des Vereins in Innsbruck befindet, müssen alle AD dieses Vereins bei der Tiroler Gebietskrankenkasse TGKK versichert werden.

Alle Auslandsdiener innerhalb des EWR müssen keine Zusatzversicherung abschließen, da der Staat Österreich mit diesen Ländern ein Versicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Alle Auslandsdiener, die im EWR-Ausland ihren Dienst absolvieren, müssen bei der Österreichischen Ärzteflugambulanz ÖÄFA oder bei der Wiener Städtischen  zusatzversichert werden.

Anmeldung
Die Anmeldung bei den Versicherungen übernimmt das Finanzreferat. Dafür musst du dich bitte spätestens 4 Wochen vor Dienstantritt beim Finanzreferat melden und das Dokument Infobogen ausfüllen und schnell wieder an finanzen@auslandsdienst.at retournieren (siehe Dienstantritt).

Wer sich nicht selbstständig meldet riskiert einen Verlust der Versicherungsdeckung, da eine bereits bestehende Pflichtversicherung nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist, sobald ein AD über den Verein (= neuer Dienstgeber) seinen Auslandsdienst angetreten hat. (Versicherungspflicht durch den Trägerverein laut Zivildienstgesetz!)

Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge?

(1) Pflichtversicherung TGKK
Der Sozialversicherungsbeitrag ist im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) festgeschrieben. Die Sozialversicherung kostet ca. 75,4 Euro im Monat.

Auslandsdiener sind darin in der Beitragsgruppe  N12O eingestuft, die für alle Zivildienstleistende sowie Zivildienstpflichtige, die einen Auslandsdienst gem. § 12b des Zivildienstgesetzes leisten zur Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags herangezogen wird.  Darum gilt für Auslandsdiener dieselbe Regelung: Es ist für jeden Arbeitstag ein Verdienst von 28,56 € anzunehmen.

Wenn man jetzt diesen "täglichen Arbeitsverdienst" auf ein Monat hochrechnet kommt man auf einen theoretisches  monatlichen Gehalt von 856,80 Euro. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags.
Ein Auslandsdiener fällt, wie gesagt,  unter die Versicherungsgruppe N12O. Diese Gruppe setzt sich aus dem Dienstnehmeranteil von 3,55%,  dem Dienstgeberanteil von 3,55% und Zuschlägen von insgesamt 1,6%  zusammen.

Wenn man diese 8,8% mit dem Bruttogehalt multipliziert kommt man auf einen monatlichen Versicherungsbeitrag von 75,3984 Euro für ein Sozialversicherungsmonat (ein Monat im sozialversicherungsrechtlichem Sinn hat 30 Tage)

!Achtung!
Dieser im Gesetz festgeschriebene "tägliche Arbeitsverdienst" gilt für alle  Zivildienstpflichtige, die einen Auslandsdienst gem. § 12b des Zivildienstgesetzes leisten. Für Freiwillige und ehemalige Auslandsdiener, die nach ihrem Dienst noch Urlaub im Dienstland machen wollen , gibt es die Möglichkeit einer "Freiwilligen Krankenversicherung" zu ähnlichen Kosten und Konditionen. Dazu kann man sich beim Finanzreferat informieren.

Nicht vergessen: Sobald ihr vom Verein abgemeldet werdet habt ihr keinen Sozialversicherungsschutz mehr. Damit erfüllt ihr auch nicht mehr die Voraussetzung für einen Leistungsanspruch bei der Zusatzversicherung!


(2) Zusatzversicherung Wiener Städtische

Das BMI schreibt für alle Auslandsdiener im nicht - EWR Raum, mit denen die Republik Österreich kein ausreichendes "Abkommen über die soziale Sicherheit" abgeschlossen hat, eine Zusatzversicherung vor. Grundsätzlich muss diese Zusatzversicherung nicht über den Verein abgeschlossen werden. Da wir jedoch von Seiten des BMI verpflichtet sind zu kontrollieren ob für den Auslandsdiener ein "ausreichender Zusatzversicherungsschutz" besteht versichern wir Auslandsdiener standardmäßig nach folgender Variante:

Die 12 monatige Dienstzeit wird mit Monatsverträgen bei der Wiener Städtischen abgedeckt ( Verlaengerung fuer laengere Aufenthalte problemlos moeglich! ), wobei es sich um eine reine Kranken und Unfallversicherung handelt. Bei der "Krankengruppenversicherung für Heilkosten bei Auslandsaufenthalten nach Tarif AD 2" der Wiener Städtischen Versicherung fällt eine Monatsprämie von 54,50 Euro an. [more]

Die noetigen Meldedokumente fuer den Schadensfall sollte man vor Diestantritt bereits ausdrucken und mitnehmen!
[download]

Natürlich kann man auf Wunsch individuelle Zusatzversicherungsvertraege wählen. Dies ist vor Dienstantritt mit dem Finanzreferat zu besprechen.   

Es ist jedem Freiwilligen auch dringlichst zu empfehlen eine Zusatzversicherung abzuschließen, da die österreichische Sozialversicherung nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten im nicht EWR Ausland ersetzt. Informationen dazu gibt es beim Finanzreferat.

 

Wer sorgt für die Überweisung meiner Versicherungsbeiträge?
Der Verein.

Erhalte ich eine Bestätigung über meine Anmeldung bei den Versicherungen?
Die Bestätigungsformulare der TGKK verbleiben beim Verein. Bei Bedarf können Kopien  angefordert werden.
Die Polizze der Wr. Städtischen (=Versicherungsbestätigungen ) wird dem AD per Mail übermittelt.


Versicherungsvorauszahlung für Selbstfinanzierer und Freiwillige  (gilt nicht für vom ADFV geförderte Auslandsdiener):


Selbstfinanzierer und Freiwillige müssen vor Dienstantritt 12 Monatsprämien der TGKK, sowie die gesamten Zusatzversicherungskosten (nur außerhalb des EWR) auf das Vereinskonto überwiesen. Falls sich die Praemien waehrend der Dienstzeit aendern sollten, ist das eventuelle Saldo nach Dienstende nachzuzahlen.


Gesamtbetrag fuer einen Dienst innerhalb des EWR : 904,78 €
[Stand Dez. 2008]
Gesamtbetrag fuer einen Dienst ausserhalb des EWR : 1558,78 € [Stand Dez. 2008]

12 mal  75,40 Euro (Sozialversicherung TGKK Pflichtversicherung fuer alle ADs)
12 mal  54,50 Euro (wenn außerhalb des EWR)

Empfänger: Verein für Dienste im Ausland nach §12 ZDG *
Kontonummer: 0200109114
BLZ: 20503
Tiroler Sparkasse
Buchungstext: *Name*, Versicherungsvorauszahlung
 
* ACHTUNG: Alter Vereinsname bei Kontobezeichnung beibehalten!

 

Versicherungsleistungen der Wiener Staedtischen:  [download: rechte Maustaste - Ziel speichern unter ...]

Leistungs- und Prämienübersicht nach Tarif "AD2" (pdf file)

Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Tarif "AD2" (pdf file)

Ausnahmen vom Versicherungsschutz (pdf file)

 

ACHTUNG:
Krisen- und Kriegsgebiete sind grundsätzlich von Versicherungsleistungen ausgenommen!!!
( Es sei denn, die Gesundheitsschädigung wurde innerhalb von 14 Tagen nach dem erstmaligen Auftreten von solchen Ereignissen in dem Land verursacht, in dem der Polizzeninhaber von deren Auftreten überrascht wurde. )

Information dazu auf der Homepage des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder via Telefon

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Tel: +43 (5) 01150-0
Fax:+43 (5) 01159-0

Bürgerservice (8:00 – 16:00 Uhr)
Tel: +43 (5) 01150-4411

Bereitschaftsdienst
(für Notfälle außerhalb der Bürozeiten):
Tel: +43 (5) 0115 0-4411


 

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Verein für Dienste im Ausland nach §12b Zivildienstgesetz
Vorsitzender Dr. Andreas Maislinger
A - 6020 Innsbruck, Hutterweg 6