Gedenkdienst
Sozialdienst
Friedensdienst

Landesreferat Burgenland - auslandsdienst.at
Landesreferat Kärnten - auslandsdienst.at
Landesreferat Niederösterreich - auslandsdienst.at
Landesreferat Oberösterreich - auslandsdienst.at
Landesreferat Salzburg - auslandsdienst.at
Landesreferat Steiermark - auslandsdienst.at
Landesreferat Tirol - auslandsdienst.at
Landesreferat Vorarlberg - auslandsdienst.at
Landesreferat Wien - auslandsdienst.at

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

 
 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b ZivildienstgesetzFinanzen - antritt | kostenersatz | versicherung | krankheit | urlaub | berichte | verträge

Wie viel Urlaub habe ich?
Das BMI gesteht dir maximal 30 Arbeitstage im Einsatzland als Urlaub zu.

Wieviel Urlaub bekomme ich?
Das ist von Stelle zu Stelle verschieden. Deinen konkreten Urlaubsanspruch musst du mit deiner Stelle bei Dienstbeginn vereinbaren und dem Finanzreferat unverzüglich übermitteln.

Muss ich jemanden benachrichtigen wenn ich auf Urlaub gehe?
Ja! Der Verein ist vom BMI verpflichtet über deinen Urlaub Buch zu führen. Also bitte maile die Zahl deiner Urlaubstage jedenfalls vor Urlaubsantritt an das Finanzreferat. Bitte teile sowohl die genaue Dauer (von - bis) deines Urlaubs als auch die exakte Zahl an tatsächlichen Urlaubstagen (Frei an Arbeitstagen im Einsatzland) mit.

Nicht als Urlaub zu werten sind die arbeitsfreien nationalen Feiertage des Einsatzlandes. Österreichische Feiertage dagegen sind in dieser Hinsicht belanglos. Wenn du an diesen Tagen nicht arbeiten moechtest, musst du dir Urlaub nehmen.

Du erhältst vom Finanzreferat eine Bestätigung über deine Urlaubsmeldung, die als Grundlage für die Urlaubserfassung nach außen (ADFV) gilt. Erhältst du keine Bestätigung, so musst du deinen Urlaub noch einmal melden!

Kann ich meinen Urlaub aufsparen und dafür meinen Dienst früher beenden?
Nein.

 

back to top


Verein für Dienste im Ausland nach §12b Zivildienstgesetz
Vorsitzender Dr. Andreas Maislinger
A - 6020 Innsbruck, Hutterweg 6