Gedenkdienst
Sozialdienst
Friedensdienst

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

 
 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b ZivildienstgesetzFinanzen - antritt | kostenersatz | versicherung | krankheit | urlaub | berichte | verträge

Was muss ich tun, wenn ich krank werde?
Deinen Krankenstand so schnell wie moeglich der Einsatzstelle und dem Verein (Finanzreferat) melden.

Bei schweren medizinischen Notfällen veranlassen, dass sofort die Botschaft / Konsulat und - falls sich der Unfall ausserhalb des EWR ereignete - die Einsatzzentrale der Wiener Staedtischen  (Tel:+43 1 247 59 - 3065 ) verständigt wird!

Wer übernimmt die Behandlungskosten (Kostenersatz)?

(1) in Österreich:

Im Jahr 2006 wurden Krankenscheine durch die e-card ersetzt. Falls du noch keine E-card erhalten hast, bitte diese sofort beim momenatan Träger anfordern!

Die E - Card berechtigt zum Leistungsbezug bei jedem Vertragsarzt der Sozialversicherungsträger in Österreich.

(2) innerhalb des EWR:

Hier ist die Versicherungsfrage kein Problem. Auf der Rückseite der E - Card befindet sich die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte).Ab 1. Juli 2004 hat jede in einem anderen EU - Mitgliedstaat, EWR-Staat und der Schweiz anspruchsberechtigte Person das Recht eine aushilfsweise medizinische Sachleistung direkt beim Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen.

weitere Informationen hier

(3) außerhalb des EWR:

a) Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK):
Mit allen anderen Staaten gibt es keine solchen Verträge. Behandlungskosten müssen zunächst von dir selbst getragen werden. (TIPP: Kreditkarte!)

Nach Einreichung der Abrechnung über die Behandlungskosten begleicht die TGKK lediglich die Kosten, die für einen Vertragsarzt in Österreich anfallen würden. Hundertprozentiger Kostenersatz ist dadurch nicht garantiert!
Wichtig ist, die Rechnungen aufzubewahren, damit sie der TGKK vorgelegt werden können. Zusätzlich muss bewiesen werden, dass das Krankenhaus, bzw. der behandelnde Arzt seinen Sitz im betreffenden Land, in dem du deinen Zivilersatzdienst leistest, hat. Dies ist meistens auf der Rechnung ersichtlich.

Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen (meist auf der Rechnung ersichtlich) sind zuerst an die TGKK zu schicken:

TGKK
Leistungsabteilung
Klara - Pölt - Weg 2 & 8
A-6020 Innsbruck

Dabei sind folgende Daten anzugeben:

· Name
· Sozialversicherungsnummer
· Geburtsdatum
· Adresse in Österreich
· Angabe des Dienstgebers (Verein für Dienste im Ausland; Vereinskontonummer bei TGKK: W113/8927)
· Kontonummer, auf die du das Geld überwiesen bekommen willst (Achtung: nur österreichisches Konto möglich!)

Die nötigen Meldedokumente kann man auf der HP der TGKK (Dateibezeichnung: "Erhebungsblatt für Arztkostenrechnungen aus dem Ausland") oder beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger downloaden.

Das Geld bekommt man nach ca. 3 Wochen überwiesen.

b) Österreichische Ärzteflugambulanz (ÖÄFA)


Hinweis: Aufgrund des stark gestiegenen Selbstbehalts bei der OAFA, werden seit 01. August 2004 keine neuen Vertraege mit der OAFA abgeschlossen. Wenn dein Dienstantritt nach diesem Datum ist / war, wurdest du nur bei der Wr. Staedtischen zusatzversichert!

Nachdem die Kosten von der TGKK ersetzt wurden, müssen sämtliche kopierte Rechnungen und Belege aus denen Diagnose, Rechnungsbetrag und Datum eindeutig hervorgehen an Herrn Meran, der für uns die Abwicklung des Kostenersatzes bei der ÖÄFA erledigt, geschickt werden.
Es ist auch hier ein inländisches Konto anzugeben.

VMB Kirchdorf
Rathberger & Jungwirth
z.Hd. Herrn Fritz Meran (mailto: fritz.meran@vmb.at)
Steiermärker Strasse 18
A-4560 Kirchdorf
Notfall Telefonnummer (24 h Service): ++43 / 1 / 40 144

Wenn auch von der TGKK meist nur ein Bruchteil der Kosten ersetzt werden, so ist doch der TGKK - Kostenersatz die Bedingung dafür, dass die Zusatzversicherung die restlichen Kosten ersetzt!

Bei der "Comfort Line 365" besteht bei medizinischen Leistungen ( Krankenkosten, Arzt- / Medikamentenkosten) ein Selbstbehalt von € 250,-- pro Ereignis.

Die nötigen Meldedokumente für den jeweiligen Versicherungsfall kann man auf folgender HP der Österreichischen Ärzteflugambulanz ÖÄFA downloaden.

c) Wiener Städtische (Staedtische)

Wenn ein Schadensfall im Leistungsramen des Versicherungspakets "AD02" eintritt, ist dieser grundsaetzlich so schnell wie moeglich der Wiener Staedtischen zu melden. Dies kann auf folgenden   Arten erfolgen:

  • Web Formular: http://www.staedtische.co.at/servicecenter/00455/index.php3# (fuer den Login zum Punkt "Unfallversicherung" wird die Polizzennummer benoetigt! )
  • Via Telefon aus dem Ausland: +43 1 247 59 - 3065.
  • Via Post (Schadensmeldung schicken an):

    Wiener Staedtische Versicherung
    Schottenring 30
    A-1010 Wien

Um dann den Kostenersatz bei der Wr. Städtischen zu bekommen, ist ebenfalls die zuvorige Einreichung der Belege bei der TGKK Voraussetzung.

Für die Wiener Städtische sind hier Informationen zum download bereitgestellt    [rechte Maustaste - Ziel speichern unter ...]

Übersicht - Was ist im Ernstfall zu tun?  (pdf file)

Meldung eines Versicherungsfalls - Krankheitsanzeige (pdf file)

Leistungs- und Prämienübersicht nach Tarif AD2 (pdf file)

Allgemeine Versicherungsbedingungen nach Tarif AD2 (pdf file)

Ausnahmen vom Versicherungsschutz (pdf file)

 

 

back to top


Verein für Dienste im Ausland nach §12b Zivildienstgesetz
Vorsitzender Dr. Andreas Maislinger
A - 6020 Innsbruck, Hutterweg 6