Finanzen - antritt
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Was
muss ich tun, wenn ich krank werde?
Deinen Krankenstand so schnell wie moeglich der Einsatzstelle und dem
Verein (Finanzreferat)
melden.
Bei schweren medizinischen Notfällen veranlassen, dass sofort die Botschaft / Konsulat
und - falls sich der Unfall ausserhalb des EWR ereignete - die
Einsatzzentrale der Wiener Staedtischen (Tel:+43 1 247 59
- 3065 ) verständigt wird!
Wer
übernimmt die Behandlungskosten (Kostenersatz)?
(1)
in Österreich:
Im Jahr 2006 wurden Krankenscheine durch die e-card ersetzt. Falls du noch keine E-card erhalten hast, bitte diese sofort beim momenatan Träger anfordern!
Die E - Card berechtigt zum Leistungsbezug bei jedem Vertragsarzt der Sozialversicherungsträger in Österreich.
(2)
innerhalb des EWR:
Hier ist die Versicherungsfrage kein Problem. Auf der Rückseite der E - Card befindet sich die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte).Ab 1. Juli 2004 hat jede in einem anderen EU - Mitgliedstaat, EWR-Staat und der Schweiz anspruchsberechtigte Person das Recht eine aushilfsweise medizinische Sachleistung direkt beim Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen.
weitere Informationen hier
(3)
außerhalb des EWR:
a) Tiroler
Gebietskrankenkasse (TGKK):
Mit allen anderen Staaten gibt es keine solchen Verträge.
Behandlungskosten müssen zunächst von dir selbst getragen
werden. (TIPP: Kreditkarte!)
Nach Einreichung der Abrechnung über die Behandlungskosten
begleicht die TGKK lediglich die Kosten, die für einen
Vertragsarzt in Österreich anfallen würden.
Hundertprozentiger Kostenersatz ist dadurch nicht garantiert!
Wichtig ist, die Rechnungen aufzubewahren, damit sie der TGKK vorgelegt
werden können. Zusätzlich muss bewiesen werden, dass das
Krankenhaus, bzw. der behandelnde Arzt seinen Sitz im betreffenden
Land, in dem du deinen Zivilersatzdienst leistest, hat. Dies ist
meistens auf der Rechnung ersichtlich.
Rechnungen
und Einzahlungsbestätigungen (meist auf der Rechnung ersichtlich)
sind zuerst an die TGKK zu schicken:
TGKK
Leistungsabteilung
Klara - Pölt - Weg 2 & 8
A-6020 Innsbruck
Dabei
sind folgende Daten anzugeben:
·
Name
· Sozialversicherungsnummer
· Geburtsdatum
· Adresse in Österreich
· Angabe des Dienstgebers (Verein für Dienste im Ausland;
Vereinskontonummer bei TGKK: W113/8927)
· Kontonummer, auf die du das Geld überwiesen bekommen
willst (Achtung: nur österreichisches Konto möglich!)
Die
nötigen Meldedokumente kann man auf der HP der
TGKK (Dateibezeichnung: "Erhebungsblatt
für Arztkostenrechnungen aus dem Ausland") oder beim
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
downloaden.
Das
Geld bekommt man nach ca. 3 Wochen überwiesen.
b) Österreichische Ärzteflugambulanz (ÖÄFA)
Hinweis: Aufgrund des stark gestiegenen
Selbstbehalts bei der OAFA, werden seit 01. August 2004 keine neuen
Vertraege mit der OAFA abgeschlossen. Wenn dein Dienstantritt nach
diesem Datum ist / war, wurdest du nur bei der Wr. Staedtischen
zusatzversichert!
Nachdem
die Kosten von der TGKK ersetzt wurden, müssen sämtliche
kopierte Rechnungen und Belege aus denen Diagnose, Rechnungsbetrag und
Datum eindeutig hervorgehen an Herrn Meran, der für uns die
Abwicklung des Kostenersatzes bei der ÖÄFA erledigt,
geschickt werden.
Es ist auch hier ein inländisches Konto anzugeben.
VMB
Kirchdorf
Rathberger & Jungwirth
z.Hd. Herrn Fritz Meran (mailto: fritz.meran@vmb.at)
Steiermärker Strasse 18
A-4560 Kirchdorf
Notfall Telefonnummer (24 h Service): ++43 / 1 / 40 144
Wenn
auch von der TGKK meist nur ein Bruchteil der Kosten ersetzt werden, so
ist doch der TGKK - Kostenersatz die Bedingung dafür, dass die
Zusatzversicherung die restlichen Kosten ersetzt!
Bei
der "Comfort Line 365" besteht bei medizinischen Leistungen (
Krankenkosten, Arzt- / Medikamentenkosten) ein Selbstbehalt von €
250,-- pro Ereignis.
Die
nötigen Meldedokumente für den jeweiligen Versicherungsfall
kann man auf folgender HP der
Österreichischen Ärzteflugambulanz ÖÄFA
downloaden.
c) Wiener Städtische (Staedtische)
Wenn ein Schadensfall im
Leistungsramen des Versicherungspakets "AD02" eintritt, ist dieser
grundsaetzlich so schnell wie moeglich der Wiener Staedtischen zu
melden. Dies kann auf folgenden Arten erfolgen:
Um
dann den Kostenersatz bei der Wr. Städtischen zu bekommen, ist
ebenfalls die zuvorige Einreichung der Belege bei der TGKK
Voraussetzung.
Für
die Wiener Städtische sind hier Informationen zum download
bereitgestellt
[rechte Maustaste - Ziel speichern unter ...]
Übersicht - Was ist im Ernstfall zu
tun? (pdf file)
Meldung eines
Versicherungsfalls - Krankheitsanzeige (pdf file)
Leistungs- und
Prämienübersicht nach Tarif AD2 (pdf file)
Allgemeine
Versicherungsbedingungen nach Tarif AD2 (pdf file)
Ausnahmen vom
Versicherungsschutz (pdf file)
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