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Überweisung:
Wie viel Geld bekomme ich?
Wie oft bekomme ich Geld und wann?
Details des Kostenersatz werden im Dienstvertrag geregelt.
Akontozahlungen
(AK) sind abhängig von:
· Förderung des jeweiligen AD
· Zurückhaltung von Beträgen (Versicherungspolster)
Endabrechnungen
(EA) sind abhängig von:
· +Höhe der Förderung des AD
· +Versicherungsvorauszahlungen
· -Bereits erhaltene AK
· -Versicherungsbeiträge
· -Verwaltungskosten (laut Dienstvertrag)
Wann bekomme ich den Kostenersatz?
Die Republik Österreich finanziert über den Auslandsdienst Förderverein
(ADFV) den Auslandsdienst bis maximal 9.000 Euro pro Person. Das ist
der Betrag, den der Staat letztes Jahr im Durchschnitt für einen
österreichischen Zivildiener ausgegeben hat.
Überwiesen wird das Geld vom Förderverein über den Verein für Dienste im
Ausland an den Zivilersatzdiener.
Dies erfolgt in 3 Raten:
Die Überweisung der ersten Rate kommt ca. 6 Monate nach Dienstantritt
Die Überweisung der zweiten Rate kommt ca. 10 Monate nach Dienstantritt
Die Überweisung der letzten Rate kommt ca. 15 Monate nach Dienstantritt
Auch wenn der ADFV rechtlich nicht verpflichtet ist, den Auslandsdienern
Kostenersatz zu leisten, hat noch jeder Auslandsdiener sein Geld
bekommen. Das Problem dabei ist nur, wann der Förderverein das Geld
überweist.
Wie hoch sind die Raten des Kostenersatzes?
Da die Höhe der Raten oft zu Unklarheiten geführt hat, erklären wir hier
nochmals das "Auszahlungssystem".
Der Förderverein überweist das Geld für die Auslandsdiener dem Verein.
Der Verein, sprich Herr Hörtnagl, überweist dies dann dem jeweiligen Auslandsdiener.
Er kann aber nicht den vollen Betrag weitergeben, da er natürlich auch
die Versicherungsprämien aller Auslandsdiener (über 5.000 Euro monatlich!)
einzahlen muss.
Da, wie wir alle wissen, das Geld bis jetzt jeweils mit einer gewissen Verspätung beim
Verein eingetroffen ist, muss Herr Hörtnagl sehr vorausschauend
überweisen, damit er immer einen "Polster" für die Versicherungsprämien
kommender Monate haben muss.
Angenommen es wird vom ADFV für Auslandsdiener XY für die zweite
Teilzahlung 3.000 Euro an den Verein überwiesen, so gibt der Verein zum
Beispiel 2.000 Euro an den AD weiter. Nur so kann gewährleistet werden,
dass der Verein für die Versicherungen "flüssig" ist.
Im Zuge der Endabrechnung wird dann zwischen Auslandsdiener und Verein
genau abgerechnet. Somit sollte jeder künftiger Auslandsdiener wissen,
dass er grundsätzlich davon ausgehen muss sich den anstehenden Dienst
selber zu finanzieren. Jeder Auslandsdiener bekommt das ihm zustehende
Geld, aber leider erst im Nachhinein.
Für die Endabrechnung musst du Folgendes erledigen:
(1)
Einen ordnungsgemäßen Endbericht (über den ganzen Zeitraum, mit allen
Daten und Tätigkeiten) erstellen (Siehe Site
Berichte)
(2)
Eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellen:
Die von dir erstellte Endabrechnung soll
deinem Nachfolger an der Stelle einen möglichst genauen Überblick über
die zu erwartenden Kosten des Auslandsdienstes geben. Liste bitte alle
Ausgaben die du vor, während und nach deinem Dienst hattest auf. (
angefangen vom Visa über Flug bis Verpflegung, Wohnung, öffentl.
Verkehr, Essen, Bier, ect.)
Das Formular bekommst du
hier und ein
Muster kannst du dir auch anschauen.
Bitte retourniere das ausgefüllte
Dokument an
finanzen@auslandsdienst.at. und dann
lädst du deine Endabrechnung über die Mitgliederverwaltung auf den
Vereinsserver (Uploadfunktion) in den entsprechenden Folder
(Endabrechnung).
Achtung: genaue Dateibezeichnung beachten!! andernfalls kann die Datei
nicht erkannt werden, und zwar: NachnameVornameEndabrechnungDatum(z.B.
01.01.2002)
(3)
Der letzte Teilbetrag (EA) wird erst nach der "Nachbereitung" des
Auslandsdienstes, wenn vom Auslandsdiener alle Förderkriterien und
Pflichten erfüllt worden sind, ausbezahlt. (siehe Dienstvertrag) Das
heißt jeder AD der nach Österreich zurückkommt, muss im Rahmen seiner
Nachbearbeitung z.B. an einer Schule einen Vortrag über den
Auslandsdienst und seinen Einsatz halten. Das wird vom Schulreferenten
organisiert und bestätigt.
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