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auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

 
 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b ZivildienstgesetzFinanzen - antritt | kostenersatz | versicherung | krankheit | urlaub | berichte | verträge

Überweisung:
Wie viel Geld bekomme ich?
Wie oft bekomme ich Geld und wann?
Details des Kostenersatz werden im Dienstvertrag geregelt.

Akontozahlungen (AK) sind abhängig von:
· Förderung des jeweiligen AD
· Zurückhaltung von Beträgen (Versicherungspolster)

Endabrechnungen (EA) sind abhängig von:
· +Höhe der Förderung des AD
· +Versicherungsvorauszahlungen
· -Bereits erhaltene AK
· -Versicherungsbeiträge
· -Verwaltungskosten (laut Dienstvertrag)


Wann bekomme ich den Kostenersatz?

Die Republik Österreich finanziert über den Auslandsdienst Förderverein (ADFV) den Auslandsdienst bis maximal 9.000 Euro pro Person. Das ist der Betrag, den der Staat letztes Jahr im Durchschnitt für einen österreichischen Zivildiener ausgegeben hat.

Überwiesen wird das Geld vom Förderverein über den Verein für Dienste im Ausland an den Zivilersatzdiener.
Dies erfolgt in 3 Raten:
Die Überweisung der ersten Rate kommt ca. 6 Monate nach Dienstantritt
Die Überweisung der zweiten Rate kommt ca. 10 Monate nach Dienstantritt
Die Überweisung der letzten Rate kommt ca. 15 Monate nach Dienstantritt

Auch wenn der ADFV rechtlich nicht verpflichtet ist, den Auslandsdienern Kostenersatz zu leisten, hat noch jeder Auslandsdiener sein Geld bekommen. Das Problem dabei ist nur, wann der Förderverein das Geld überweist.


Wie hoch sind die Raten des Kostenersatzes?

Da die Höhe der Raten oft zu Unklarheiten geführt hat, erklären wir hier nochmals das "Auszahlungssystem".
Der Förderverein überweist das Geld für die Auslandsdiener dem Verein.
Der Verein, sprich Herr Hörtnagl, überweist dies dann dem jeweiligen Auslandsdiener. Er kann aber nicht den vollen Betrag weitergeben, da er natürlich auch die Versicherungsprämien aller Auslandsdiener (über 5.000 Euro monatlich!) einzahlen muss.

Da, wie wir alle wissen, das Geld bis jetzt jeweils mit einer gewissen Verspätung beim Verein eingetroffen ist, muss Herr Hörtnagl sehr vorausschauend überweisen, damit er immer einen "Polster" für die Versicherungsprämien kommender Monate haben muss.

Angenommen es wird vom ADFV für Auslandsdiener XY für die zweite Teilzahlung 3.000 Euro an den Verein überwiesen, so gibt der Verein zum Beispiel 2.000 Euro an den AD weiter. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Verein für die Versicherungen "flüssig" ist.

Im Zuge der Endabrechnung wird dann zwischen Auslandsdiener und Verein genau abgerechnet. Somit sollte jeder künftiger Auslandsdiener wissen, dass er grundsätzlich davon ausgehen muss sich den anstehenden Dienst selber zu finanzieren. Jeder Auslandsdiener bekommt das ihm zustehende Geld, aber leider erst im Nachhinein.


Für die Endabrechnung musst du Folgendes erledigen:

(1)
Einen ordnungsgemäßen Endbericht (über den ganzen Zeitraum, mit allen Daten und Tätigkeiten) erstellen (Siehe Site Berichte)

(2)
Eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellen:

Die von dir erstellte Endabrechnung soll deinem Nachfolger an der Stelle einen möglichst genauen Überblick über die zu erwartenden Kosten des Auslandsdienstes geben. Liste bitte alle Ausgaben die du vor, während und nach deinem Dienst hattest auf. (  angefangen vom Visa über Flug bis Verpflegung, Wohnung, öffentl. Verkehr, Essen, Bier, ect.)


Das Formular bekommst du hier und ein Muster kannst du dir auch anschauen.
 

Bitte retourniere das ausgefüllte Dokument an finanzen@auslandsdienst.at. und dann lädst du deine Endabrechnung über die Mitgliederverwaltung auf den Vereinsserver (Uploadfunktion) in den entsprechenden Folder (Endabrechnung).

Achtung: genaue Dateibezeichnung beachten!! andernfalls kann die Datei nicht erkannt werden, und zwar: NachnameVornameEndabrechnungDatum(z.B. 01.01.2002)

(3)
Der letzte Teilbetrag (EA) wird erst nach der "Nachbereitung" des Auslandsdienstes, wenn vom Auslandsdiener alle Förderkriterien und Pflichten erfüllt worden sind, ausbezahlt. (siehe Dienstvertrag) Das heißt jeder AD der nach Österreich zurückkommt, muss im Rahmen seiner Nachbearbeitung z.B. an einer Schule einen Vortrag über den Auslandsdienst und seinen Einsatz halten. Das wird vom Schulreferenten organisiert und bestätigt.

 

 

 

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Österreichischer Auslandsdienst nach §12b Zivildienstgesetz
Vorsitzender Dr. Andreas Maislinger
A - 6020 Innsbruck, Hutterweg 6