Gedenkdienst
Sozialdienst
Friedensdienst

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

 
 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b Zivildienstgesetz

auslandsdienst.at - Verein für Dienste im Ausland nach § 12b ZivildienstgesetzFinanzen - antritt | kostenersatz | versicherung | krankheit | urlaub | berichte | verträge

Bevor du deinen Dienst antreten kannst, musst du folgende Dinge erledigen:

(1)
4 Wochen vor Dienstantritt
a) Antrittsbestätigungen von Andreas Maislinger und Jahrgangssprecher sowie
b) den ausgefüllten Infobogen per E-Mail an das Finanzreferat schicken, welches sich um die weiteren Schritte (insbesondere die Anmeldung bei den Versicherungen) kümmert


(2)
2 Wochen vor Dienstantritt ist der vom Finanzreferat  in doppelter Ausfertigung zugesendete Dienstvertrag zu unterschreiben und ein Exemplar an  Florian Dregelyvari zu retournieren.

(3)
Unmittelbar nach deinem Dienstantritt musst du folgende Personen/Stellen davon in Kenntnis setzen:

o im Verein:
- Dr. Andreas Maislinger
- Geschäftsführer
- Dienstreferent (GD/SD/FD-Referent)
- Jahrgangssprecher

o Die offizielle Vertretung der Republik Österreich vor Ort (Botschaft, Konsulat) durch persönliches Erscheinen.

 

Downloads: (rechte Maustaste - Ziel speichern unter...)

Verzeichnis der österreichischen Vertretungsbehörden (pdf file]

Checklist Dienstantritt


 

back to top


Verein für Dienste im Ausland nach §12b Zivildienstgesetz
Vorsitzender Dr. Andreas Maislinger
A - 6020 Innsbruck, Hutterweg 6